AGB

AGB

Bestellung:

Alle Angebote sind freibleibend.

Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Mieter die von Ri-Tess erhaltene Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben hat.

Ri-Tess ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls sie – aus welchen Gründen auch immer – nicht der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.

Mietpreis:

Der Mietpreis gilt für jeweils 3 Tage (= 1 Mieteinheit). Die Mietpreise für die vereinbarte Mietdauer verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Wird das Mietgut der Ri-Tess nicht termingerecht zur Verfügung gestellt bzw. kommt das Mietgut aus Gründen, die Ri-Tess nicht zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin zurück, wird für jeden weiteren Tag der Preis in Höhe von 30 % des Grundmietpreises berechnet.

Transport:

Die Anlieferung / Rückholung bis hinter die erste ebenerdige Tür bleibt ab einer Bestellung im Wert von € 100,00 kostenlos. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Bestellung direkt bei Ri-Tess abzuholen. Der Leihgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden.

Zahlungsbedingungen:

Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware fällig.

Zahlungen können nur in Bar getätigt werden.

Bei Neukunden kann eine Depotgebühr erhoben werden, die bei Rückgabe und nach Warenkontrolle vergütet wird.

Beschädigungen, Fehl- und Bruchmengen:

Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut von der Übernahme bis zur Rückgabe der Mietgegenstände.

Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Mietteile werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis berechnet.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist Brühl / Rheinland.